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Hells Angel mit Waffe bedroht

Vor dem Landgericht Rottweil soll festgestellt werden, ob ein Mann für diverse Vergehen ins Gefängnis muss oder eine Bewährungsstrafe bekommt. Es geht um Waffen, Alkohol und Stress mit den Hells Angels. Die Liste der Verurteilungen ist lang, 13 sind insgesamt. Darunter finden sich mehrfache gefährliche Körperverletzungen, versuchte Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln, um nur einige zu nennen. Nun findet sich das Gericht in einem Berufungsverfahren erneut zusammen.

Rocker Prozess in Düsseldorf

Rocker Prozess in Düsseldorf

Schüsse durch die Tür hatten zwei Menschen verletzt. 32-Jähriger soll sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes verantworten müssen.

Düsseldorf. Was sich in der Neujahrsnacht an der Bolkerstraße zutrug, hätte auch der mögliche Beginn eines Rockerkrieges sein können. Mitglieder der Hells Angels versuchten, mit Heiz-Pilzen die Tür zum „Lions-Club“ zu stürmen. Dort hatte sich ein 32-Jähriger eingeschlossen, der Kontakte zu den rivalisierenden Bandidos MC und dem „Brothers MC“ pflegen soll. Der Mann schoss mehrfach durch die Tür, verletzte einen Angreifer und einen unbeteiligten Altstadtbesucher. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die dürfte für einen harten Rocker butterweich sein. Denn der 32-Jährige soll sich nur wegen unerlaubtem Waffenbesitz verantworten müssen.

Wie Christoph Kumpa, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, erklärte, geht man davon aus, dass der Mann in Notwehr gehandelt hat. Er soll Todesangst gehabt haben, als die Hells Angels die Tür rammten und ihm offenbar ans Leder wollten. Allerdings hatte der 32-Jährige seine Waffe schon für solche Fälle bereit liegen. Eine Kugel traf einen der Hells Angels in den Oberschenkel. Ein 24-jähriger Altstadtbesucher erlitt einen Streifschuss und wurde leicht verletzt.

Die Tatwaffe ist bis heute verschwunden geblieben

Als die Polizei am Tatort eintraf, war der 32-Jährige bereits geflüchtet. Bei der Polizei machte er bisher keine Angaben. Auch die Tatwaffe ist bis heute verschwunden und konnte bei der Wohnungsdurchsuchung nicht gefunden werden. Darum blieb am Ende nur die Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitzes übrig.

An dem Wochenende nach der Tat befürchtete die Polizei, dass es in der Altstadt zu Rache-Aktionen der anderen Rocker-Clubs kommen könnte. Dazu kam es jedoch nicht, weil ein großes Polizeiaufgebot jede Auseinandersetzung verhinderte. Seitdem werden die Aktivitäten der Rocker sehr genau beobachtet. Traditionell gilt die Altstadt als „Hells-Angels-Land“. Offenbar will aber vor allem der „Brothers MC“ hier Fuß fassen.

Zu weiteren Vorfällen zwischen den verfeindeten Rockern ist es in den ersten sechs Monaten des Jahres nicht gekommen. „Es ist ruhig in der Altstadt geblieben“, freut sich Isa Fiedler, die Sprecherin der Altstadtwirte, „in der Szene zeigen die Maßnahmen der Polizei sicher Wirkung. Aber unsere Gäste bekommen davon nichts mit. Das ist die Hauptsache.“

http://www.wz-newsline.de/lokales/duesseldorf/rockerkrieg-eine-butterweiche-anklage-1.1966340

Deutschland - Rocker-Land

Schießereien, Morde, Drogenhandel – seit Jahren beschäftigen mehrere kriminelle Rocker-Gangs wie die „Hells Angels“ deutsche Ermittlungsbehörden.

Ein internes Papier des Bundeskriminalamtes (BKA) zum Thema „Rockerkriminalität“ beschreibt detailliert, wie gefährlich die Rocker inzwischen geworden sind.

Polizei sieht sich im Kampf gegen Rocker gestärkt

Essen. Rocker in NRW verfügen über Waffen, manche gar legal. Dies dürfte sich bald ändern. Die Polizei sieht sich durch ein Gericht gestärkt. Zu Unrecht?

Ihre Kutten dürfen sie seit einem guten halben Jahr in NRW nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigen. So hat es der NRW-Innenminister im Juli vergangenen Jahres gegen bestimmte Rockergruppen verfügt . Nun sieht die Polizei in NRW neue Möglichkeiten, den Druck auf kriminelle Rockergruppen noch zu erhöhen: wer bei ihnen legal Waffen besitzt, dem könnte dieses Recht bald entzogen werden.

Die Grundlage lieferte in dieser Woche das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Im Revisionsverfahren von drei bayerischen „Bandidos“-Chefs erklärten die Richter, dass schon die bloße Zugehörigkeit zu einer kriminellen Rockergruppe den Behörden das Recht gibt, den Mitgliedern Waffenberechtigungen zu entziehen - ohne, dass sie sich konkret etwas zu Schulden haben kommen lassen.

GdP-NRW-Chef sieht „eine neue Gesetzeslage“

„Es gibt auch in NRW Rocker, die legal Waffen besitzen“, sagt Thomas Jungbluth, leitender Kriminaldirektor beim Landeskriminalamt NRW (LKA) und Experte.für kriminelle Rocker-Motorradgruppen. „Hierbei handelt es sich jedoch zumeist um erlaubnisfreie Waffen“, wie etwa Gas- oder Schreckschusspistolen. Dass Rocker künftig entwaffnet werden könnten, stärkt die Position der Polizei, meint der LKA-Experte: „Wir begrüßen die Entscheidung, weil sie deutlich macht, dass es Staat und Gesellschaft nicht wollen, dass solche Leute über Waffen verfügen“. Wie die Polizei konkret vorgehen wird, sei jedoch noch offen: „Man muss jetzt die schriftliche Begründung abwarten und dann auswerten“, sagt Jungbluth.

Für Arnold Plickert, NRW-Chef der Polizeigewerkschaft GdP, hat sich gar „eine neue Gesetzeslage ergeben“. Vorbehaltlich der schriftlichen Begründung der Richter geht auch Plickert davon aus, „dass wir den Druck auf kriminelle Rocker noch erhöhen werden“. Solche Rockergruppen, erläutert Plickert, „sind ein Schweigekartell“. Dass die Polizei oftmals selbst Rocker-Grillpartys oder Motorradausflüge mit Einsatzhundertschaften begleite, diene auch dazu, Informationen über Beteiligte zu sammeln. Plickert: „Wenn dort Rechtsverstöße begangen werden, dann gibt uns das die Möglichkeit, Personalien festzustellen“.

Derzeit schätzt die Polizei etwa 1500 Personen in den sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG) in NRW, denen Gewaltbereitschaft und enge Verbindungen zum organisierten Verbrechen zugeschrieben werden. Die Zahl der dazu gezählten Gruppierungen ist steigend: Aktuell werden etwa 22 Chapter der Bandidos in NRW gezählt, etwa 13 Hells-Angels-Charter, Gremium kommt auf zehn Gruppen, Outlaw auf acht und Satudarah laut Polizei auf vier. Dass die Zahlen nicht genauer sind, liege am Kuttenverbot: das erschwere Rockern Machtdemonstrationen. „Es macht allerdings auch uns die Identifizierung schwerer“, gibt Jungbluth zu. Aus Polizeisicht sei das Kuttenverbot „dennoch zu begrüßen“.

Forscher kritisiert, Polizei ist auf dem Irrweg

Der Passauer-Rocker-Forscher und Jurist Florian Albrecht sieht die Polizei in punkto Waffenverbot unterdessen auf einem rechtsstaatlichen Irrweg: „Das Bundesverwaltungsgericht hat gar keine neue Rechtslage geschaffen“. Weil es, laut eigener Pressemitteilung, in dem Bandidos-Verfahren nur auf Rechtsfehler geprüft habe.

Die Kernfrage, ob Personen schon als „unzuverlässig“ zu gelten haben, wenn sie sich bloß in einem bestimmten Milieu bewegen, habe das Gericht nicht selbst bewertet. „Es hat bloß übernommen, was die Vorinstanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, im Jahr 2013 dazu festgestellt hatte“, kritisiert Albrecht. Dessen Begründung fußt unter anderem auf Definitionen der Online-Enzyklopädie Wikipedia und Einschätzungen des bayerischen Verfassungsschutzes. Albrechts Gegenargument: „Rockerclubs fallen nicht in allen Bundesländern gleich negativ auf“. Sein Fazit: Entziehen Behörden Rockern jetzt Waffen und wehrten sich Betroffene vor Gericht, könne man davon ausgehen, dass „unterschiedliche rechtliche Einschätzungen anderer Gerichte“ vom Bundesverwaltungsgericht später „gleichermaßen unbeanstandet bleiben“.

Ohnehin ist fraglich, inwieweit der Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse die Polizei im Kampf gegen Rocker in NRW tatsächlich stärken würde: „Rocker verfügen über Waffen, aber nicht legal“, sagt LKA-Experte Thomas Jungbluth: „Bei Razzien etwa bei Satudarah wurden in der Vergangenheit durch die Polizei Sturmgewehre und Handgranaten sicher gestellt“. Jungbluth: „Solche Waffen sind in Deutschland legal gar nicht erhältlich“.

Rocker-Banden sollen mehr bekämpft werden

Verstöße gegen das Waffengesetz, Geldwäsche, Rauschgiftvergehen, Mord: Viele Mitglieder in Rockerbanden sind bereits vorbestraft. Der Staat muss die organisierten Kriminellen in den Motorradklubs nachhaltig bekämpfen. Doch dazu fehlen oft Wille und Mut.

Fast täglich berichten die Medien über Auseinandersetzungen im Rockermilieu, über erschossene Hells Angels und übergelaufene Bandidos, über schockierende Aussagen von Kronzeugen und Vereinsverbote. Die kriminelle Rockerszene befindet sich seit einigen Jahren in einem Umbruch, nicht nur in Deutschland. Haben Rocker sich früher eher unauffällig gegeben, tragen sie ihre Revier- und Machtkämpfe mittlerweile offen aus.

Motorradfahren spielt heute bei ihnen keine Rolle mehr. Der Großteil dieser „Neurocker“ hat nicht mal mehr ein Motorrad oder den dafür nötigen Führerschein. Hells Angels und anderer Gruppen nahmen mehr und mehr gewöhnliche und durchaus gefährliche Kriminelle, oftmals mit Migrationshintergrund, aus dem Streetgang- und Rotlicht-Milieu bei sich auf, die ihre Klubs von innen geradezu zersetzen. So etwas wie Rockerehre - wenn es die jemals gab - ist diesen Leuten fremd. Sie wollen Macht und Geld, koste es was es wolle. Dazu wechseln sie schon mal von den Hells Angels zu den verfeindeten Bandidos und umgekehrt. Das wäre vor Jahren noch undenkbar gewesen. Die gewaltsamen Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit zwischen polizeirelevanten Motorradklubs zeigen, dass der Staat handeln muss.

Die Charter und Chapter haben im Regelfall ein eigenes Klubhaus. Es ist zum einen das Zentrum ihres sozialen Lebens, oft aber auch „Räuberhöhle“ für das Schmieden von kriminellen Plänen und Depot für Waffen. In der Regel besteht ein Klubhaus aus einem Sicherheitsraum, mit Monitoren, Funkgeräten, Waffen, dazu Partyraum, Küche, Privaträumen und Büro. Das Grundstück ist häufig mit Barrieren, Zäunen, Überwachungskameras und Alarmanlagen versehen. Gelegentlich gibt es Tarnverstecke und Geheimräume. Dem Klubleben liegt ein strenges Regelwerk mit drastischen Strafandrohungen zugrunde.

Verschwiegenheit gilt als oberste Tugend

Rocker kommen aus allen Berufen und gesellschaftlichen Schichten. Sie leben in der Regel in Beziehungen mit Familien wie der Durchschnittsbürger auch. Die Familie hat dabei einen hohen Stellenwert. Es gilt die Regel: „Egal was ist, die Familie ist tabu!“ Daran halten sich Rocker - bisher - auch strikt. Die Mitglieder betätigen sich beruflich oft in szenetypischen Geschäftsbereichen wie Gastronomie, Tattoostudios oder Wach- und Sicherheitsdiensten, um Einnahmen zu erwirtschaften und ihren Einfluss zu steigern. Sämtlichen dieser Outlaw Motorcycle Gangs ist gemein, dass sie das Ziel verfolgen, bestimmte Territorien zu beherrschen, um insbesondere wirtschaftliche Interessen etwa im Rotlichtmilieu durchzusetzen. In Deutschland haben nach Auswertungen des Bundeskriminalamts (BKA) etwa 60 Prozent der Mitglieder des Hells Angels MC Vorstrafen wegen schwerer Straftaten - Verstöße gegen Waffengesetz, Geldwäsche, Kfz-Delikte, Rauschgiftvergehen, Gewaltdelikte, Mord. Verschwiegenheit gilt als oberste Tugend und wird belohnt: Wer mit einer Gefängnisstrafe rechnen muss, kann sicher sein, dass „die Familie“ für seine Angehörigen sorgt, wenn er schweigt. Auch für Rechtsanwälte muss ein verhaftetes Mitglied der Hells Angels nicht aufkommen.

Rockern wird oft vorgeworfen, Kontakte zum rechtsextremen Milieu zu haben. Berührungspunkte gab es durchaus bei der Vermietung von Klubräumen oder der Bestellung von Ordnerdiensten. Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen stellte jedoch fest, das Rocker und Rechtsextremisten keine gemeinsame Sache machen. Die Rocker verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen.

Kriminelle Rockergruppierungen spielen in den typischen Deliktfeldern der organisierten Kriminalität (OK), wie Drogenhandel und -schmuggel, Waffen- und Menschenhandel, Schutzgelderpressung und Geldwäsche, eine bedeutende Rolle. In Hannovers Steintorviertel gingen und gehen Hells Angels in Ruhe ihren Geschäften nach und beherrschen ganze Häuserblocks. Das hat sich auch nach der offiziellen Auflösung der Hells Angels in Hannover 2012 nicht geändert. Auch in Hamburg, Flensburg oder Berlin sind sie aus den Rotlichtbezirken nicht wegzudenken.

Rockerkriminalität ist organisierte Kriminalität! Wer etwas anderes behauptet, verschließt sich den Tatsachen. Grundvoraussetzung zur OK-Bekämpfung ist neben rechtlichen, technischen und finanziellen Möglichkeiten der Einsatz bestens ausgebildeter Kriminalisten. Und diese personellen Ressourcen sind so gut wie in keinem Bundesland mehr vorhanden. Das hat zur Folge, dass nur die bekannt gewordenen Fälle abgearbeitet werden können. Die aber gerade im OK-Bereich erforderlichen eigenständigen Ermittlungen, also die Erforschung des Dunkelfeldes, können nicht mehr durchgeführt werden.

Die verantwortlichen Politiker wissen das, und manchmal entsteht der Eindruck, dass diese Aufhellung gar nicht gewollt ist. Gerade auch wenn man sich ansieht, welche rechtlichen Hürden der Gesetzgeber der Kriminalpolizei zumutet. Die Beweissicherung wird dabei durch den Einsatz neuer Technologien auf Seiten der Täter immer schwieriger. Auch wenn die sogenannte Vorratsdatenspeicherung kein Allheilmittel ist, klaffen seit deren Verbot durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der anschließenden Blockadehaltung vieler Bundespolitiker in diesem Bereich gravierende Schutzlücken.
Rocker schüchtern Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter ein - oder werben sie gar an

Vereinsverbote wirken! Sie verhindern zumindest das unkontrollierte Zeigen der Rocker-Symbole in der Öffentlichkeit. Aber auch ein Verbot ist natürlich kein Allheilmittel. OK-Ermittlungsverfahren sind hochkomplex und binden deshalb verstärkt Personal sowie technische Ressourcen. Man muss die kriminellen Rockergruppierungen speziell dort treffen, wo es ihnen wirklich weh tut und ihnen ihr kriminell erwirtschaftetes Vermögen entziehen. Der Staat darf sich nicht länger vorführen lassen.

Es wird Zeit, ein deutliches Zeichen zu setzen. Hierfür fehlt aber oftmals der juristische - und auch der politische - Wille und Mut. Über das Warum darf man dabei spekulieren. Es gibt mittlerweile deutliche Anzeichen für eine Infiltrierung der Politik und entsprechende Kontakte. Wir wissen, dass kriminelle Rocker gezielt auf Justiz- und Polizeibeamte, Staatsanwälte und Richter zugehen, diese entweder einschüchtern oder sogar erfolgreich anwerben - mafiöses Verhalten der organisierten Kriminalität.

Zahlreiche Gesetze bedürfen zudem dringend einer Reform, gerade im Bereich der Vermögensabschöpfung und der Geldwäsche. Wenn Deutschland seine Bemühungen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität nicht schnellstens intensiviert, besteht die Gefahr, dass wir diesen Kampf zu verlieren.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/organisierte-kriminalitaet-stoppt-die-rockerbanden-1.2004300

Drogen und Gewalt - Das sagt der Hells Angels Chef

„Schnitzel-Walter“ aus Frankfurt soll nach Erkenntnissen der Polizei offenbar neuer Deutschland-Chef der „Hells Angels“ werden. Jetzt wehrt er sich gegen das Brutalo-Image der Rocker-Gruppe – die gegen zwei Vereinsverbote in der Stadt sogar vor dem Europäischen Gerichtshof klagen will.

Die Rocker der „Hells Angels“ gelten als brutal, als kriminell, als verschlossene Gruppe, in der Ehre über allem steht. Prostitution und Drogenhandel blühen nach den Erkenntnissen von Ermittlern, blutige Fehden zwischen verfeindeten Clans sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Sogar über das Lösegeld der Entführer von Jan Philipp Reemtsma sollen die „Hells Angels“ wachen. Nun wehrt sich Frankfurts „Hells Angels“-Präsident „Schnitzel-Walter“ B. gegen die Brutalo-Vorwürfe.

„Wer bei uns mit Drogen handelt, wird rausgeworfen!“, sagte er der „Bild“-Zeitung vom Dienstag. „Wer an die Frau eines anderen geht, fliegt raus!“ Er habe zwar viele Vorstrafen. Das sei aber über 20 Jahre her, als er mit Hasch gehandelt und sich geprügelt habe. „Heute bin ich ein Drogen-Gegner.“

Verbot der Chapter „Westend“ und „Frankfurt“

Innenminister Boris Rhein hatte die Ortsgruppen „Westend“ und „Frankfurt“ der Rocker im Jahr 2011 verboten. „Im Zentrum ihrer Tätigkeit stehen Drogenhandel, Prostitution und Menschenhandel“, sagte er damals. Das Vereinsverbot wurde im März 2013 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Doch damit wollen sich die „Hells Angels“ nach wie vor nicht abfinden.

„Wir klagen gegen dieses Verbot bis vor den Europäischen Gerichtshof“, erklärte deren Anwalt gegenüber der „Bild“-Zeitung. Beim Bundesverfassungsgericht hatten die Gruppen laut der „Frankfurter Rundschau“ bereits im Januar Beschwerde gegen das Verbot eingelegt.

„Wir sind keine Klosterschüler“

Walter B., dessen Spitzname offenbar auf seine Zeit in einem Schlachthof zurückgeht, begründet die Beschwerde gegenüber der „Bild“ damit, dass die Vorwürfe schlicht nicht stimmten. „Wir sind keine Klosterschüler, werfen nicht mit Wattebäuschchen, aber wir begehen keine Verbrechen“, sagte er dem Blatt. Aller Ermittlungsverfahren der vergangenen Jahre gegen ihn seien eingestellt.

Schwarze Schafe, meint „Schnitzel-Walter“, gibt es überall, auch bei der Polizei. „Mit Drogen und Waffen habe ich nichts am Hut.“ Dass die Polizei gleich zwei Mal Waffen bei ihm gefunden habe, liegt schlicht daran, dass er sich gegen seine Gegner verteidigen müsse.

Wird „Schnitzel-Walter“ neuer Deutschland-Chef?

Die Polizei geht laut „Bild“ davon aus, dass B. neuer Deutschland-Chef der „Hells Angels“ wird. Alles Humbug, versichert ein anderer Rocker gegenüber dem Blatt. „Die Kripo hat ihn sich nur ausgesucht, weil sie einen Kopf in der Pyramide brauchen – um uns bundesweit zu verbieten.“

Das schmutzige Geschäft der „Hells Angels“ mit Drogen und Sex gibt dazu aus Sicht der Ermittler offenbar Anlass. So griff die Polizei in Berlin zuletzt entschlossen durch, verbot sogar das Tragen von Vereinssymbolen, die in der Rocker-Ehre eine besondere Rolle spielen. B. bestreitet in der „Bild“ nicht, dass auch er mehrere Bordelle betreibt. Aber er behauptet: „Meine Läden sind sauber ich zwinge niemanden, anschaffen zu gehen. Prostitution ist in Deutschland erlaubt.“

Reisefreiheit für Hells Angels nur ohne Kutten

An der Grenze zu Schleswig-Holstein müssen auch ausländische „Hells Angels“ künftig ihre Kutten ablegen – das ist eine Folge des landesweiten Verbots für den geflügelten Totenkopf (unsere Zeitung berichtete). Innenminister Andreas Breitner (SPD) sagte gestern: „Es ist künftig auch ausländischen Rockern vor allem aus Skandinavien, die Schleswig-Holstein als Transitland nutzen, verboten, ihre Kutten mit den Symbolen in Deutschland zu tragen.“

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte im April entschieden, dass die öffentliche Verwendung des geflügelten Totenkopfs und des Schriftzugs „Hells Angels“ als Insignien eines verbotenen Vereins den Tatbestand einer Straftat nach dem Vereinsgesetz erfüllt.

Ove Rahlf, Sprecher im Kieler Innenministerium: „Die Entscheidung reicht nach Einschätzung unserer Generalstaatsanwaltschaft über den rein geografischen Geltungsbereich eines Vereinsverbots hinaus.“ Sie sei somit auch in Schleswig-Holstein wirksam. „Damit darf keines der Symbole öffentlich gezeigt werden“, so der Sprecher. Und die Polizei darf alle offen gezeigten „Hells-Angels“-Kutten künftig beschlagnahmen.

http://www.shz.de/schleswig-holstein/meldungen/reisefreiheit-fuer-rocker-nur-ohne-kutten-id6867381.html

Anklage gegen Mongols Mitglieder wegen Mordversuchs

Stade. Gegen sechs Rocker, die der Gruppe „Mongols MC“ oder dem Umfeld zugerechnet zugerechnet werden, hat die Staatsanwaltschaft Stade jetzt Anklage erhoben. Die Tatvorwürfe wiegen schwer: versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung. Als Mordmerkmal geht die Ermittlungsbehörde von niedrigen Beweggründen aus.
Die Anklage ist der nächste Schritt bei der Aufarbeitung des Rockerüberfalls in Freiburg/Elbe im September 2013. Bei der Party eines Motorradclubs waren 20 bis 30 Rocker aus dem Umfeld der „Mongols“ erschienen und hatten gezielt vier Mitglieder des konkurrierenden Rockerclubs Gremium MC attackiert. Als Waffen benutzen die Angreifer einen Zimmermannshammer. Messer und Dachlatten mit Nägeln. Zwei der Opfer wurden dabei lebensgefährlich verletzt.
Problem für Polizei und Staatsanwaltschaft: Nicht einmal Opfer wollten mit den Ermittlern zusammenarbeiten. Es ist ein ungeschriebenes Gesetz der so genannten Outlaw Motorcycle Gangs (OMC), zu denen auch „Gremium“ und Mongols“ gehören, die Dinge untereinander zu regeln.
Bevor es zur Anklage kam, hatte die Polizei, unterstützt von Spezialkräften, zwei Durchsuchungsaktionen in zwölf Objekten durchgeführt (das WOCHENBLATT berichtete). Einer der Beschuldigten sitzt in Untersuchungshaft, zwei Haftbefehle wurden außer Vollzug gesetzt.
Die Staatsanwaltshaft rechnet damit, dass das Landgericht schnell über die Eröffnung des Verfahren entscheidet. Grund: Bei Haftsachen muss aufs Tempo gedrückt werden, sonst wird der Haftbefehl aufgehoben. Wenn es zum Prozess kommt, gelten im Stader Landgericht einmal mehr verschärfte Sicherheitsbedingungen. „Damit haben wir Erfahrung“, sagt Gerichtssprecherin Petra Baars. So ist der Zuschauerraum im Schwurgerichtssaal hermetisch vom Bereich der Angeklagten und ihrer Verteidiger abgeschirmt.

http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/buxtehude/blaulicht/rockerueberfall-anklage-gegen-mutmassliche-mongols-mitglieder-wegen-mordversuchs-d40393.html

Bandidos erinnern an verstorbenen Chef

Begleitet von scharfen Sicherheitsmaßnahmen haben sich Mitglieder des umstrittenen Rocker-Klubs nach Altefähr auf Rügen begeben.

Altefähr. Eine Gedenkfeier für einen vor zwei Jahren verstorbenen Chef des Motorradklubs Bandidos in Altefähr auf Rügen hat am Samstag einen Polizeieinsatz ausgelöst. Mit starken Kräften, zu denen auch ein Hubschrauber zählte, überwachten die Beamten die Veranstaltung.

„Wir haben verschiedene Kontrollstellen eingerichtet um im dichten Pfingstverkehr eine nicht angemeldete Kolonnenfahrt zu verhindern“, sagte Polizeisprecherin Antje Unger. Zu der Gedenkfeier hatten sich laut Unger rund 25 Motorradfahrer im Hafen von Altefähr versammelt. Dabei kam es gegen 16.30 Uhr auf der Bergener Straße zu einem Unfall, bei dem ein Motorradfahrer schwer verletzt wurde. Rund 50 Meter vor der Einmündung zur B 96 fuhr ein Teilnehmer der Gedenkfeier mit seinem Mercedes auf fünf Motorradfahrer auf, so dass diese ineinandergeschoben wurden. Der Schaden beträgt rund 25 000 Euro. Bei den Polizeikontrollen wurden zudem technische Mängel an neun Fahrzeugen festgestellt.

Der 46-jährige Christian Heydt, der als Anführer der Rockergruppe auf Rügen galt, war im Juni 2012 bei einem Autounfall ums Leben gekommen. Bei einer Seebestattung war kurz darauf seine Asche vor Altefähr dem Meer übergeben worden.

Die Bandidos werden ebenso wie die Hells Angels immer wieder mit der organisierten Kriminalität in Verbindung gebracht. Mitglieder sollen unter anderem in den Drogen- und Menschenhandel verstrickt sein.

http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Unter-Polizeischutz-Bandidos-erinnern-an-verstorbenen-Chef